AGBs
der Spreewaldpension Zickert„Vertrag“ kommt von „Vertragen“.
Jean Paul Getty
sagt zwar „Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.“
Aber das stimmt Gott sei Dank so nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spreewaldpension Zickert
in Lübben (Spreewald)
Allgemeine Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen (Stand 11/2012)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit ihrer Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter/Gastgeber der Spreewaldpension Zickert in Lübben / Spreewald. Lesen Sie unsere AGB`s bitte sorgfältig durch. In den folgenden AGB´s der Spreewaldpension Zickert erfahren Sie, was bei der Reservierung eines Zimmers in der Spreewaldpension Zickert zu beachten ist.
1. Beherbergungs-/Gastaufnahmevertrag
Wird ein Zimmer vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax bestellt und die Reservierung von der Spreewaldpension Zickert bestätigt, so ist ein so genannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus. Die Bestätigung durch die Spreewaldpension Zickert kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Postweg erfolgen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestätigung reicht aus. Ebenso die einseitige schriftliche Reservierungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes.
a) Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende- mündliche oder schriftliche Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Vermieter/Gastgeber zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
b) Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung. Das bestellte und vom Beherbergungsbetrieb bereitgehaltene Zimmer ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Zimmer aus der Sicht des Gastes liegenden Gründen (wie z.B. vorzeitige Abreise, Termin entfällt, Reise Unterbrechung, Todesfälle und sonstige unvorhersehbare Dinge) nicht in Anspruch genommen wird.
2. Anzahlung
Nach der Zimmerbuchung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung mit der Höhe der Anzahlung ( 30 % ). Alle Steuern und Abgaben sowie die Benutzung von Bettwäsche, Benutzung von Handtüchern für die Zimmer mit DU/WC und die Endreinigung sind in den Preisen enthalten. ( Betrifft nicht Nutzung einer Ferienwohnung )
3. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Spreewaldpension Zickert und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Spreewaldpension Zickert gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungs-/Gastaufnahmevertrag.
4. Pflichten der Vertragspartner
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:
a) Verpflichtung der Spreewaldpension Zickert ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.
5. Haftung Spreewaldpension Zickert
Die Spreewaldpension Zickert haftet, wenn sie das bestellte Zimmer bei der Anreise nicht zur Verfügung stellen kann (z.B. Überbuchung, Bauarbeiten u.ä.). Dann ist die Spreewaldpension Zickert dem Gast gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Das kann z.B. die Differenz zu einem höheren Zimmerpreis einer Ersatzunterkunft sein. Der Gast ist nicht verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen
6. Haftung Gäste
Der Gast haftet, wenn er das bestellte Pensionszimmer nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (537 BGB). Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.
7. Recht zum Rücktritt
Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt (Stornierung) gibt es nicht. Auch Krankheit, Todesfälle, Autopannen, usw. entbinden nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen. Etwas anderes gilt:
a) wenn die Parteien durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein Rücktrittsrecht vereinbart haben – oder wenn die Leistung der Spreewaldpension Zickert mangelhaft ist (z.B. unzumutbarer Lärm, Schmutz, Ungeziefer, falsche Versprechungen usw.) und die Spreewaldpension Zickert eine vom Gast gesetzte angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels ungenutzt verstreichen lässt. Der Gast hat dann ein Kündigungsrecht (§543 BGB),
b) wenn die Stornierung von der Spreewaldpension Zickert angenommen wird.
8. Anderweitige Vermietung
Wir als Gastgeber werden bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei anderweitiger Vergabe des gebuchten Zimmers hat der verhinderte Gast nur evtl. Differenzen aus dem Vertragsverhältnis zu zahlen. Eine grundsätzliche Verpflichtung für die Spreewaldpension Zickert bei fehlender Inanspruchnahme des Zimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht.
9. Abzug ersparter Aufwendungen
Bei einer Stornorechnung gegenüber dem Gast müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes abgezogen werden. Die Einsparungen sind je nach Betrieb verschieden, betragen aber erfahrungsgemäß
- bei der Übernachtung in einer Ferienwohnung 10%,
- bei der Übernachtung mit Frühstück 20%,
- bei Halbpensionsvereinbarungen 30%,
10. Stornierung durch den Gast
Nimmt der Gast – aus welchem Grunde auch immer – das bestellte Pensionszimmer nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und von der Spreewaldpension Zickert bereitgehaltene Zimmer zubezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch – was häufig übersehen wird. Nicht angefallene Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder zur Verfügungstellung von Bettwäsche können Anspruch mindernd angerechnet werden. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall, Todesfälle, Autopannen oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis. Damit Sie vor solchen jederzeit möglichen Risiken geschützt sind, empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
11. Unsere Stornobedingungen
- Bei Stornierung bis 49 Tage vor Reiseantritt berechnen wir 10 % des Übernachtungspreises mit Frühstück.
- Bis 35 Tage vor Reiseantritt 30% des Übernachtungspreises mit Frühstück.
- Bis 21 Tage vor Reiseantritt 60% des Übernachtungspreises mit Frühstück.
- Bis 14 Tage vor Reiseantritt 90% des Übernachtungspreises mit Frühstück.
Bei Nichtanreisen 100% des Übernachtungspreises mit Frühstück. Bei vorzeitiger Abreise berechnen wir 80% des Preises bis zum gebuchten Abreisetag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
12. Stornierung durch die Spreewaldpension Zickert
Die Spreewaldpension Zickert kann vom Vertrag zurück treten wenn:
- Höhere Gewalt oder von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden.
- Der reibungslose Ablauf des Geschäftsbetriebes durch die Reservierung beeinträchtigt wird.
- Unzumutbare Schäden vom Kunden verursacht werden.
- Das Ansehen der Spreewaldpension Zickert in der Öffentlichkeit durch Verschulden des Gastes leidet oder gefährdet werden kann.
- Die Sicherheit vor Ort beeinträchtigt wird.
- Unvorhersehbare Umstände den Geschäftsbetrieb, das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit, die Sicherheit gefährden
- Eine nicht schriftlich vereinbarte Nutzungsänderung vorliegt
13. Haftung Spreewaldpension Zickert und Gast
Für mutwillige Zerstörungen haftet der Gast in vollem Umfang. Der Gast verpflichtet sich, das Anwesen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Die Spreewaldpension Zickert haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum der Gäste. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise in bar fällig. Die Spreewaldpension Zickert übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Gastes, z.B. Bargeld, Wertsachen, usw. nur dann Haftung, wenn durch Mitarbeiter der Spreewaldpension Zickert ein Schaden entstanden ist. Im Übrigen haftet die Spreewaldpension Zickert entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht unsererseits. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von den auf dem Vertragsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen übernimmt die Spreewaldpension Zickert keine Haftung. Verursacht der Gast oder die von ihm mitgebrachten Kinder oder Tiere einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der Spreewaldpension Zickert oder wird der Spreewaldpension Zickert anderweitig Schaden durch den Gast, Kinder oder Tiere zugefügt, haftet dieser für die Beseitigung des Schadens bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang uneingeschränkt auf. Der Gast ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden der Geschäftsleitung umgehend mitzuteilen. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels durch den Gast behält sich die Spreewaldpension Zickert vor, einen Betrag in Höhe von 70,00 Euro zu berechnen. Die Spreewaldpension Zickert haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Spreewaldpension Zickert bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
14. Aufhebung des Beherbergungs-/Gastaufnahmevertrag
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so steht der Spreewaldpension Zickert der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem solchen Fall werden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.
15. Allgemeine Verpflichtungen
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der in der Spreewaldpension Zickert geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus der Spreewaldpension Zickert nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird
16. Druckfehler
Druckfehler verpflichten uns nicht.
17. Erhöhte Kosten/zusätzliche Kosten/Beschädigungen
a) Fallen neben den von der Spreewaldpension Zickert angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Kosten an welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch extreme Verschmutzung, unangemessene Verschwendung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden
Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher).
b) Das Zimmer ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, das Zimmer selbst und alle von der Spreewaldpension Zickert zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, etc.), das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.). Sämtliche von der Spreewaldpension
Zickert zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, Sonnenliegen etc.) fallen ebenso unter diese Klausel. Beispiel:
Wird ein Handtuch zum Haarefärben oder zum Abschmincken verwendet und ist dies nach der Reinigung nicht mehr zu benutzen, so wird der Preis für angemessenen Ersatz in Rechnung gestellt.
18. Bezahlung und Pfandrecht
Die Spreewaldpension Zickert hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. (Daraus ergibt sich auch der Erfüllungsort zumindest für den angereisten Gast.)
19. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Spreewaldpension Zickert.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Spreewaldpension Zickert unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.